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2002-03-08
|
7KB
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176 lines
SOFTWARE-LIZENZVERTRAG
zwischen
der G DATA Software AG
K÷nigsallee 178b,
44799 Bochum,
- im nachfolgenden "G DATA" genannt -
und
dem Lizenznehmer
wird nachfolgender Vertrag geschlossen:
º 1 Vertragsgegenstand
1. G DATA rΣumt dem Lizenznehmer das nicht
ausschlie▀liche, zeitlich unbeschrΣnkte Recht ein, das
Programm mit dem Namen "PowerWebShop Professional Demo"
gemΣ▀ Programmbeschreibung und Dokumentation - im folgenden
"Software" genannt - aufgrund und nach Ma▀gabe dieses
Vertrages ausschlie▀lich zu Demonstrationszwecken zu
verwenden. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer untersagt,
die mit der Software erstellten Dateien im Internet, im
Intranet oder auf andere Weise zu ver÷ffentlichen.
2. Der Lizenznehmer ist weder befugt, die Software und/oder
Teile hiervon zu vermieten, noch hat er das Recht,
Unterlizenzierungen vorzunehmen.
3. Der Lizenznehmer ist befugt, zu Sicherungszwecken eine
maschinenlesbare Kopie des Programmes und der Dokumentation
herzustellen. Bei der Erstellung von Kopien ist
sicherzustellen, dass ein Copyright-Vermerk fⁿr G DATA
in maschinenlesbarer Form und/oder in Klarschrift auf den
Kopien angebracht wird. Auf BehΣltnissen, in denen solche
DatentrΣger und Dokumentationen aufbewahrt werden, ist mit
einem deutlichen und mit dem Gegenstand fest verbundenen
Aufdruck oder Aufkleber auf die Rechte von G DATA
hinzuweisen.
4. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, vollstΣndige
Aufzeichnungen ⁿber die Erstellung und den Verbleib aller
von ihm erstellten Kopien zu fⁿhren. G DATA ist
berechtigt, diese Aufzeichnungen einzusehen.
5. Der Lizenznehmer darf das Programm, alle Kopien und alle
Dokumentationen ausschlie▀lich fⁿr eigene Zwecke verwenden.
Der Lizenznehmer sichert zu, dass kein Dritter und kein fⁿr
den Einzelfall nicht ausdrⁿcklich berechtigter eigener
Mitarbeiter Zugriff auf die Software erhΣlt und/oder die
Software ganz oder teilweise kopiert.
6. G DATA ⁿbernimmt keine GewΣhrleistung dafⁿr, dass
die Hardware des Lizenznehmers zur Installation der Software
geeignet ist.
º 2 Mehrfachnutzungen
1. Der Lizenznehmer darf die Software auf einer
Rechnereinheit (PC) einsetzen. Wechselt der Lizenznehmer
jedoch die Rechnereinheit, mu▀ er die Software aus der
bisher verwendeten Rechnereinheit l÷schen. Ein zeitgleiches
Einspeichern, VorrΣtighalten oder Benutzen auf mehr als nur
einer Rechnereinheit ist unzulΣssig.
2. Beabsichtigt der Lizenznehmer, mehr als einen
unabhΣngigen Online-Shop zu erstellen, zu verwalten und/oder
zu betreiben, so hat er zusΣtzliche Lizenzen gegen
zusΣtzliches Lizenzentgelt zu erwerben.
3. Der Einsatz der ⁿberlassenen Software innerhalb eines
Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems
ist unzulΣssig, sofern damit die M÷glichkeit zeitgleicher
Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird. M÷chte der
Lizenznehmer das Programm innerhalb eines Netzwerks oder
sonstiger Mehrstations-Rechensysteme einsetzen, mu▀ er eine
zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen
unterbinden oder an G DATA eine zusΣtzliche
Lizenzgebⁿhr entrichten, deren H÷he sich nach der Anzahl der
zur Nutzung zugelassenen Nutzer bestimmt. Die im Einzelfall
zu entrichtende Lizenzgebⁿhr durch G DATA mitgeteilt,
sobald dieser G DATA den geplanten Mehrfacheinsatz
einschlie▀lich der Anzahl anzuschlie▀ender Nutzer
bekanntgegeben hat. Der zeitgleiche Mehrfacheinsatz der
Software ist erst nach der vollstΣndigen Entrichtung der
erh÷hten Lizenzgebⁿhr zulΣssig.
º 3 GewΣhrleistung und Haftung
1. G DATA gewΣhrleistet ausdrⁿcklich nicht,
dass diese Demoversion der Software frei von MΣngeln ist, die die
Gebrauchstauglichkeit der Software beeintrΣchtigen, und dass
die Software die zugesicherten Eigenschaften erfⁿllt.
2. Alle Schadensersatzansprⁿche ohne Rⁿcksicht
auf ihre Rechtsnatur, insbesondere wegen MangelfolgeschΣden
und Verletzung vertraglicher und gesetzlicher Nebenpflichten
sowie aus der Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen, sind ausgeschlossen. Das gleiche gilt
fⁿr Ansprⁿche aus unerlaubter Handlung.
3. Die Haftung von G DATA ist der H÷he nach beschrΣnkt
auf vertragstypische, vorhersehbare SchΣden.
4. Die in den Ziffern 2 und 3 genannten Haftungsausschlⁿsse
gelten nicht, soweit zugesicherte Eigenschaften betroffen
sind und/oder G DATA und/oder ihre Erfⁿllungsgehilfen
mit Vorsatz oder grober FahrlΣssigkeit gehandelt haben oder
wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
5. Die gesetzlichen Regelungen des Produkthaftungsgesetzes
bleiben unberⁿhrt.
º 4 Gewerbliche Schutzrechte
1. G DATA stellt den Lizenznehmer von allen Ansprⁿchen
Dritter frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer
Verletzung von Rechten und Schutzrechten Dritter durch oder
im Zusammenhang mit der Erstellung, dem Einsatz oder einer
anderweitigen Verwendung der von G DATA gelieferten
Software ergeben.
2. G DATA und der Lizenznehmer werden sich gegenseitig
unverzⁿglich schriftlich benachrichtigen, falls Dritte ihnen
gegenⁿber Ansprⁿche wegen Verletzung von Rechten oder
Schutzrechten geltend machen.
3. Der Lizenznehmer ist ausdrⁿcklich fⁿr die Verwendung der
Software und aller damit von ihm angebotenen Leistungen und
Produkte allein verantwortlich. Er stellt G DATA von
allen Ansprⁿchen Dritter frei.
º 5 Schlu▀bestimmungen
1. Dieser Software-Lizenzvertrag gibt die Vereinbarungen
der Parteien abschlie▀end wieder. Mⁿndliche Nebenabreden
bestehen nicht. Alle ─nderungen und ErgΣnzungen dieses
Vertrages, einschlie▀lich dieser Schriftformklausel,
bedⁿrfen der Schriftform.
2. Zwischen den Vertragsparteien findet ausschlie▀lich
deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des
▄bereinkommens der Vereinten Nationen ⁿber VertrΣge ⁿber den
internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) sind
ausgeschlossen.
3. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages
berⁿhrt die Wirksamkeit des Vertrages im ⁿbrigen nicht. Eine
unwirksam Bestimmung ist im Streitfalle durch eine solche zu
ersetzen, die rechtlich m÷glich und der unwirksamen
Bestimmung inhaltlich am nΣchsten kommt und den
wohlverstandenen wirtschaftlichen Interessen der Parteien an
der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
4. Der Lizenznehmer erklΣrt sein ausdrⁿckliches
EinverstΣndnis dahingehend, dass die von ihm aufgrund dieses
Lizenzvertrages freiwillig gemachten Angaben von G DATA
im Sinne des Datenschutzgesetzes fⁿr gesellschaftseigene
Zwecke sowie fⁿr Marketingzwecke gespeichert, verwendet und
an Dritte weitergegeben werden k÷nnen.